Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Vom 16. Dezember 2003, GVOBl. Schl.-H. 2004 S. 4, geändert am 2. September 2010, GVOBl. Schl.-H. S. 572
Aufgrund des § 85b Abs. 1 des Landeswassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juni 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 490, ber. S. 550), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 546), verordnet das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft:
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